Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Vulkaneifel-Chalets“
Vermieter: Tina Weber & Guido Weber GbR, Fraukircher Weg 26, 56736 Kottenheim
1. Anreise / Abreise
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Am Anreisetag können die Häuser ab 15 Uhr bezogen werden. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 20.00 Uhr nicht erscheinen (es sei denn das ein späterer Zeitpunkt vereinbart wurde), gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Buchung
Eine Buchung setzt die Angabe der kompletten Anschrift und einer Mobilnummer des Gastes voraus. Auch der Name des 2. Gastes muss auf Anfrage mitgeteilt werden.
Das Chalet ist für max. 2 Gäste ausgelegt. Bei Zuwiderhandlung wird seitens des Vermieters eine sofortige Kündigung des Chalets erfolgen.
Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Anzahlungen werden in dem Fall voll erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine alternative Ferienunterkunft, in Form einer Vermittlung, an. Der Gast verzichtet auf eventuelle Entschädigungen.
Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Tierhaltung
Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Hunden ist Art und Größe anzugeben.
Max 1-2 Hunde müssen vor Buchung mit uns abgesprochen sein. Hier erfolgt ein Aufpreis auf den Mietpreis. Bei Zuwiderhandlung kann seitens des Vermieters eine sofortige Kündigung des Chalets erfolgen.
Auf dem Sofa, im Bett und in der Dusche sind Hunde nicht erlaubt.
Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist auf Aufforderung des Vermieters zu erbringen.
Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.
4. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 60% des Mietbetrages ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall, Gästebeitrag werden nicht erhoben. Die Nutzung unser E-Ladesäule muss bei Buchung angemeldet werden und wird separat abgerechnet.
Bei Kurzübernachtungen (3 Nächte) erheben wir einen Kurzübernachtungszuschlag.
Der vereinbarte Preis versteht sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer bis zu Beginn des Aufenthaltes behalten wir uns vor, eine Anpassung vorzunehmen.
Die Gemeinde Rieden erhebt ab 01.01.2024 ein Beherbergungssteuer, die wir erheben und danach abführen müssen. Hierzu muss der Meldevordruck bei Buchung ausgefüllt und an uns, bis zum Ankunftstag, zurückgesandt oder im Ferienhaus hinterlegt werden.
5. Storno/Rücktritt
Wir raten ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, damit Sie bei Stornierung nicht auf den Kosten sitzen bleiben. informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub absagen müssen.
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
Bei Stornierung bis 56 Tage vor Anreise erhalten Sie die Anzahlung zurück!
• ab 56-28 Tage vor Anreise ist Stornogebühr die bezahlte Anzahlung
• ab 15-27 Tage vor Anreise 60 % des Buchungspreises
• ab 1-14 Tage vor Anreise 80% des Buchungspreises
Bei verspäteter Ankunft, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise berechnen wir die gesamte gebuchte Aufenthaltsdauer.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Der Standort der Möbel im Haus darf nicht verändert werden. Möbel aus den Ferienhäusern hin- oder heraus räumen ist untersagt. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Seite 1 von 2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Chalet ist besenrein zu verlassen, andernfalls kann eine Reinigungspauschale nach erhoben werden.
7. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Weiter Erklärung zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Webseite „www.vulkaneifel-chalets.de“
8. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
9. Sonstiges
Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die sind € 40,00 pro Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.
Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.
Der Netflix-Zugang darf nur im jeweiligen Ferienhaus genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.
Bei Sturm bzw. Sturmböen werden die Außenjalousien zum Schutz vor Sturmschaden hochgefahren. Diese sind im eingefahrenen Zustand zu belassen. Beschädigungen bei Zuwiderhandlung, wie Reparatur, Mietausfall etc. trägt der Gast.
Der Gastgeber kann den geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters